Berufskraftfahrer Weiterbildung gemäß BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
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Gerne stehen wir Ihnen für Ihre individuellen Anfragen
und Wünsche zur Verfügung!
Ihr BKF - Ausbildungszentrum Schmidt für LKW & BUS
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Hotline: 03573 / 80 88 144 & 03574 / 76 01 75
Urkunde lt. Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
... ist im gewerblichen Personen- bzw. Güterverkehr eine "Grundqualifikation" vorgeschrieben. Neubewerber benötigen ab diesen Daten Führerschein und Grundqualifikation.
Darüber hinaus ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachzuweisen. Dies gilt auch für Fahrer, die ihren Führerschein für BUS vor dem 10.09.2008 oder für LKW vor dem 10.09.2009 erworben haben.
Ihre Chance – wir bilden Sie aus und können Sie in Unternehmen als Busfahrer vermitteln. Gern nehmen wir Ihre Bewerbungsunterlagen zum Busfahrer entgegen. Bewerben Sie sich bei uns oder lassen Sie sich von erfahrenen und kompetenten Fahrlehrern zum Busfahrer bzw. Berufskraftfahrer ausbilden! Wir bilden Sie auch zum Kraftfahrer aller LKW (Lastkraftwagen) aus und können Ihnen Chancen zum Einstieg in verschiedenen Unternehmen bieten.
Sie haben bereits einen Führerschein für LKW bzw. BUS – dann können Sie bei uns Ihre Pflichtfortbildung, gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz absolvieren.
Bitte fragen Sie uns nach freien Teilnehmerplätzen. Wir beraten Sie gern!