Anmeldung unter:

Lauchhammer
03574 760175
Senftenberg
03573 8088144

FÜHRERSCHEIN MIT 17

Der Fahranfänger

Der Fahranfänger ist der ist der verantwortliche Führer des Fahrzeugs. Er erhält nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung eine Prüfbescheinigung für die Klassen B, M, L, S (keinen Karten-Führerschein) und darf in allen Bundesländern fahren, auch dort wo die Verordnung nicht gilt, aber nur in Deutschland.

Das Verfahren

  • Der Ausbildungsbeginn ist ab 16,5 Jahre möglich.
  • Bei Antragstellung sollte der gesetzliche Vertreter dabei sein.
  • Für die Klassen M, L und S wird auf Antrag automatisch der Kartenführerschein ausgestellt.
  • Die Prüfbescheinigung wird mit 17 Jahren erworben.
  • Am 18. Geburtstag kann der Karten-Führerschein ohne Zusatzgebühren abgeholt werden.
  • Die Prüfbescheinigung gilt bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag.

Gebühren

an die Behörde

Führerschein Antrag Behörde:

44,70 €

Gebühr pro Begleiter:

5,10 € (in Sachsen je 11,30 €)