Führerschein mit 17

Der Fahranfänger

  • ist der verantwortliche Führer des Fahrzeugs
  • erhält nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung eine Prüfbescheinigung für die Klassen B, M, L, S (keinen Karten-Führerschein)
  • darf in allen Bundesländern fahren, auch dort wo die Verordnung nicht gilt, aber nur in Deutschland.

Das Verfahren

  • Der Ausbildungsbeginn ist ab 16,5 Jahre möglich.
  • Bei Antragstellung sollte der gesetzliche Vertreter dabei sein.
  • Für die Klassen M, L und S wird auf Antrag automatisch der Kartenführerschein ausgestellt.
  • Die Prüfbescheinigung wird mit 17 Jahren erworben.
  • Am 18. Geburtstag kann der Karten-Führerschein ohne Zusatzgebühren abgeholt werden.
  • Die Prüfbescheinigung gilt bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag.

Der Begleiter

  • Muss mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • Ein Fahrverbot innerhalb der fünf Jahre führt nicht zur Ablehnung.
  • Hat lediglich den Status des Beifahrers.
  • Hat keine besonderen Aufgaben, insbesondere keine Ausbildungsfunktion.
  • Muss auf der Prüfbescheinigung namentlich genannt werden.
  • Eine Eintragung mehrerer Begleiter ist möglich. Ein nachträglicher Eintrag führt zu einer neuen Bescheinung.
  • Darf bei Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister haben.
  • Darf nicht begleiten unter einem Einfluss berauschender Mittel oder ab 0,5 Promille Alkohol im Blut.

 

Fahrschule

Gebühren an die Behörde

  • Führerschein Antrag Behörde: 44,70 €
  • Gebühr pro Begleiter: 5,10 € (in Sachsen je 11,30 €)